Hat sich Ihre Personenzahl geändert?
Als Mieter sind Sie verpflichtet, alle Änderungen bezüglich Ihrer im Haushalt lebenden Personen mitzuteilen.
Wenn sich Ihre Personenzahl im laufenden Jahr geändert hat, oder ändern wird (Geburt, Einzug/Auszug eines Partners/Kind, Tod, Besuch länger als sechs Wochen), dann können Sie dieses Formular herunterladen, es ausfüllen, und an uns zurück senden. info@koch-hausverwaltung.de oder sekretariat@koch-hausverwaltung.de
Sie haben Fragen dazu? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular